Marcus Schniedermeier
Fax: 0511 83390 -343
E-Mail schreiben
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in vollem Gange. Wie Abbildung 1 zeigt, wurden im vergangenen Jahr entscheidende Weichen gestellt. Im Herbst 2020 sollten alle Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Anwendungen wie die elektronische
Patientenakte (ePA) und das eRezept folgen in diesem Jahr.
Baustein 1: Die elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit auf die Bereitstellung einer ePA von ihrer Krankenkasse. Aber erst ab dem 1. Juli 2021 beginnt die eigentliche, freiwillige Nutzung für Versicherte. Ärztinnen und Ärzte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dann gesetzmäßig verpflichtet, sich an die ePA anzubinden und auf Wunsch zu befüllen. Mit der ePA werden Patientinnen und Patienten darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen. Vorerst startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit einer Testphase. Diese dient der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit.
Die Menschen in Deutschland haben Vertrauen in ihre Apotheke. Dieses Vertrauen zu bewahren, zu stärken und noch mehr Menschen zu überzeugen, ist der Schlüssel zum Erfolg. Genau deshalb ist die ePA für Apotheker so hilfreich: hier werden auf Wunsch des Patienten Unverträglichkeiten, Medikationspläne und vieles mehr hinterlegt, was die Beratung noch besser macht. Je mehr Patienten die ePA nutzen und je mehr Krankenkassen, Ärzte und Medien darüber berichten, umso häufiger werden Anfragen in der Apotheke sein. Daher sollte das Team geschult werden, wie mit der ePA technisch und kommunikativ umgegangen wird.
Baustein 2: Das eRezept
Ab Juli 2021 kommt das eRezept und damit die elektronische Übermittlung von Rezeptdaten in die Apotheke. Rezepte können künftig vor den Patienten in der Apotheke sein – und das weder unleserlich noch fehlerhaft. Das bedeutet auf der einen Seite Zeitvorteile und weniger Fehler bei der Abgabe. Die Telematikinfrastruktur stellt dabei sicher, dass Rezepte nicht gefälscht sind und nur einmal eingelöst werden können. Daher wird die Dateneingabe und Rezeptprüfung zukünftig weniger Zeit in Anspruch nehmen und damit bleibt mehr Zeit für die Patienten und damit letztlich mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Auf der anderen Seite wird das eRezept zu neuen Abläufen für Patienten und Apotheken führen. Das beginnt mit der digitalen Suche nach der Apotheke via Apps oder Internetplattformen und endet mit neuen Herausforderungen bei Rezeptbearbeitung und Auslieferung.
Strategische Weichen stellen
Es ist bereits heute wichtig, Überlegungen zu strategischen Umsetzungen im Rahmen der eRezept Handhabung anzustellen.
Dabei muss, wie die Abbildung zwei andeutet, ganzheitlich vorgegangen werden. Um die eigenen Handlungsbedarfe zu identifizieren, sollte man den künftigen Prozess »Einlösung eines eRezeptes« in seine einzelnen Schritte zerlegen:
Es gilt zu überlegen, wie man die Prozesse künftig gestalten will (und muss), welche Voraussetzungen dafür heute schon geschaffen sind und welche fehlen. Entscheidend für den künftigen Erfolg wird sein, vom Kunden digital »gefunden« zu werden, die Backofficearbeiten effizient zu organisieren und dem Kunden verschiedene Möglichkeiten zu bieten, seine Bestellung zu erhalten (Abholung während und außerhalb der Öffnungszeiten, Botendienst,…). Dabei steht Ihnen die Treuhand Hannover mit Rat und Tat zur Seite: achten Sie auf unser Seminarangebot und sprechen Sie uns auf unsere Beratungsleistung »Die digitale Apotheke« an.