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Svenja Fedorov
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Ordentliche Mitgliedschaft
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf bei Eintritt in den Verband selbständig ausüben.
Mitgliedsbeitrag 36 € jährlich
Juniormitgliedschaft
Angestellte Apothekerinnen und Apotheker können bis zur Aufnahme ihrer Selbstständigkeit, längstens bis zum 35. Lebensjahr, außerordentliche Mitglieder werden. ( Satzung § 2, Abs. 4)
Mitgliedsbeitrag 12 € jährlich