Vermögensaufbau und Investment – steuerliche Optionen, die Spaß machen
Fernab von utopischen Marketingversprechen auf Social Media kann Vermögen auch auf intelligente Art und Weise aufgebaut werden.

Welche Stellschrauben gibt es und woran lässt sich drehen? Steuerberater Martin Weidemann zeigte die schönen Seiten des Steuerrechts und wie man sie zum Vermögensaufbau nutzen kann – quer durch die (Social Media) Welt der Fabeln, Halbwahrheiten und Wahrheiten.
»Steuergestaltung ist eine rechtlich zulässige Form der Steuerabwehr,« erklärte der ehemalige Betriebsprüfer beim Finanzamt. »Das heißt durch die bewusste Unterlassung steuerbegründender Sachverhalte, kann man Vermögen aufbauen sagt das Wirtschaftslexikon.« Kann man also die Rolex wirklich von der Steuer absetzen wie Social Media Gurus das ständig behaupten? »Wenn man beispielsweise eine Familiengenossenschaft (eG) gründet und einen bestehenden Geschäftsbetrieb in die eG verlagert, meinen manche, dass man dadurch einfach alles von der Steuer absetzen kann«, so Weidemann. »Das ist jedoch leider nicht der Fall.«
Kann ich die Rolex von der Steuer absetzen oder nicht?
Der Zweck dieser Genossenschaften besteht darin, die Mitglieder wirtschaftlich, sozial oder kulturell zu fördern. Aufwendungen der privaten Lebensführung, also Kosten für Wohnraum oder Freizeitgestaltung bleiben steuerlich jedoch nicht abzugsfähig – auch wenn die »Gurus« das hinein interpretieren. Eine viel bessere Idee ist jedoch diese: Das Ehegatten- oder Angehörigendarlehen. »Wenn der Kredit zur Erzielung oder Sicherung von Einkünften dient, zum Beispiel für Weiterbildungen, beruflich genutzte Fahrzeuge oder einen Praxisumbau«, erläuterte der Steuerfachmann, »können die Schuldzinsen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.« Bei einem Darlehensbetrag von 200 000 Euro, einem von Zinssatz von fünf Prozent und einer Laufzeit von zehn Jahren ergibt das eine Steuerersparnis von 20 000 Euro. »Davon können Sie schon eher eine Rolex bezahlen – wenn auch eine von den günstigeren Modellen,« so Weidemanns Empfehlung.
Vermietung an nahe Angehörige
»Wie kriege ich die Kinder durchs Studium? Da gibt es durchaus ein paar clevere Strategien«, beschrieb der Experte weiterhin. Sein Beispiel: Der Vater erwirbt in 2025 eine Wohnung in Tübingen für 400 000 Euro, 70 Prozent Denkmalanteil, 40 000 Euro Nebenkosten. Die Mutter finanziert das Vorhaben mit einem Darlehen von 440 000 Euro. Der Vater vermietet an seinen studierenden Sohn und verkauft das Objekt in 2035 für 497 000 Euro. Überschuss Ehemann: 159 778 Euro. Einkommensteuer auf die Zinsen der Ehefrau: 40 178 Euro. Verbleibender Steuervorteil: 119 600 Euro. »Davon können Sie sich schon mehrere Rolex-Uhren kaufen«, so Weidemanns Fazit. »Und dieses Beispiel ließe sich sogar noch fortführen zu einem satten Steuervorteil von 178 200 Euro.«
Ein Oldtimer als Firmenauto oder Einkünfteverlagerung auf die Kinder?
»Die Gestaltungsmöglichkeiten sind tatsächlich vielfältig und machen durchaus Spaß«, betonte der Steuerberater: Mit einem Oldtimer als Firmenwagen nur 60 Euro Steuern im Monat bezahlen? Kein Problem. Mit einer Einkünfteverlagerung auf die Kinder 21 142 Euro Steuern im Familienverbund sparen? Geht! Fazit: »Fernab von utopischen Marketingversprechen auf Social Media gibt es etliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen rechtlich solide so manche Rolex einbringen können.«