Kostenentwicklung 2026: Apotheken und Mindestlohn
In Summe aus Gehaltstarif und Mindestlohnanpassung sind 2026 deutliche Mehrkosten für Personal in Höhe von durchschnittlich etwa 11 000 Euro pro Apotheke und Jahr zu erwarten.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Zum 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Auswirkungen auch auf Apotheken sind spürbar:
Handlungsbedarf und Mehrkosten 2026
In Apotheken sind vor allem Hilfskräfte, Boten, Fahrer und Reinigungspersonal betroffen. Bei durchschnittlich 2,32 solchen Beschäftigten nach Köpfen entstehen nach der jüngsten Auswertung unseres Lohn-Kompetenz-Centrums der Treuhand Hannover ca. 82 Euro monatliche Mehrkosten je Mitarbeiter, also rund 2300 Euro p. a. je Apotheke.
Die klassischen Apothekenberufe PKA und PTA sind von der Mindestlohnerhöhung nicht direkt betroffen. Zwar lagen die Gehälter der PKA in der ersten Stufe (1.-2. Beschäftigungsjahr) mit 14,78 Euro/h relativ nah am Mindestlohn, jedoch sorgte die zum 01.01.2026 parallel erfolgende Tariferhöhung um 3 Prozent nach dem Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und Adexa – Die Apothekengewerkschaft dafür, dass der Tariflohn bis einschließlich 2027 oberhalb der neuen Mindestlohngrenzen bleibt. In Summe aus Gehaltstarif und Mindestlohnanpassung sind 2026 deutliche Mehrkosten für Personal in Höhe von durchschnittlich etwa 11 000 Euro pro Apotheke und Jahr zu erwarten.
Indirekte Auswirkungen 2026
Aber auch mit indirekten Auswirkungen ist für die Apotheken zu rechnen: Mehrkosten in einem noch nicht quantifizierbaren Umfang oder eine Schmälerung des zu erzielenden Rohertrages dürfte der Mindestlohn vor allem im Verhältnis zum pharmazeutischen Großhandel zur Folge haben. Deren Branchenverband PHAGRO rechnet 2026 mit rund 22 Mio. Euro Mehrkosten hieraus. Das wird auch die Aushandlung neuer Lieferkonditionen prägen, wenn nach den geplanten Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung im Zuge der Apothekenreform Einkaufskonditionen mit Skonti für vorfristige Zahlung die gesetzliche Großhandelsmarge auch wieder überschreiten dürfen.
Andererseits sollte der Mindestlohn aber auch kein K.O.-Kriterium für verbesserte Konditionen werden: Die Rohertragszuwächse des Großhandels aus Umsatzsteigerungen werden die ihm entstehenden Mehrkosten aus Mindestlohn – je Apotheke gerechnet rund 1.300 Euro p. a. – voraussichtlich mehr als kompensieren. Zum anderen beträgt die nach dem Skonto-Urteil zugunsten des Großhandels umverteilte Marge trotz erfolgter Kompensationen noch immer schätzungsweise 15.000 Euro p. a. – im Durchschnitt je Apotheke bei großer Bandbreite. Das Marktgeschehen wird zeigen, wie viel wirtschaftlicher Spielraum hier tatsächlich noch gegeben ist. Klar ist jedenfalls: Mittelfristig wird auch der pharmazeutische Großhandel ohne einen Honorarschritt nicht auskommen. Entsprechende Forderungen hat der PHAGRO nun Ende Februar auch offiziell angemeldet.
Zwischen Mindestlohn und Honorarverhandlungen: der Apothekentarif
Deutlich größere Folgen kann die Entwicklung des Mindestlohns im Folgejahr 2027 haben: Hier wird nicht nur seine Erhöhung selbst zu Buche schlagen (Erhöhung um 0,70 Euro/h = 5,0 %). Vielmehr wird seine Dynamik während der Laufzeit des geltenden Tarifvertrages und auch 2027 vor allem die bald anstehenden Tarifverhandlungen beeinflussen. Gewerkschaftliches Argument wird hier das sogenannte »Abstandsgebot« der Tarifgehälter zum Mindestlohn sein. Daraus wird sich am Ende nicht herleiten lassen, dass Tarifgehälter in ähnlichen Dimensionen steigen müssen wie der Mindestlohn, denn im tariflichen Gefüge stehen im Mittelpunkt Reallohnerhalt und Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg. Und dieser Erfolg war in den Vorjahren unter Einbeziehung der zahlreichen Apothekenschließungen eher gering. Der künftige wirtschaftliche Erfolg der Apotheken in toto hängt entscheidend davon ab, ob die im Koalitionsvertrag angekündigte Fixumserhöhung auf 9,50 Euro je Rx-Packung doch noch kommt und bzw. oder die neue Verhandlungslösung schon für 2027 Verbesserungen für die Apotheke bringt.
Ab 2028 könnte sich die Lage verbessern: Bei den jährlichen Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband über die Anpassung des Apothekenhonorars soll es auf die »Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung« ankommen, was Tariflohnentwicklungen regelhaft mit einschließen würde. Das lässt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen hoffen auf neue Möglichkeiten für bezahlbare wie konkurrenzfähige Vergütungsstrukturen in der öffentlichen Apotheke.
- Dr. Sebastian Schwintek
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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